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   BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74   

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https://dejure.org/1976,8767
BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74 (https://dejure.org/1976,8767)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - I ZR 85/74 (https://dejure.org/1976,8767)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - I ZR 85/74 (https://dejure.org/1976,8767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als Obstschale, Salatschüssel und für ähnliche Zwecke benutzt werden kann als verbotswidrige Zugabe im Sinne der ZugabeVO (Zugabeverordnung) - Schale als handelsübliches Zubehör im Sinne des § 1 ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
    Daß in der Parallelsache I ZR 31/75 eine solche Werbung für gleichartige Schalen vorgetragen worden ist, kann im Streitfall schon deshalb nicht verwertet werden, weil die Prozesse offenbar unterschiedliche Zeiträume und Aktionen betreffen.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
    Der Begriff der Handelsüblichkeit deckt nicht nur eine bereits bestehende Übung, sondern umfaßt auch Fortentwicklungen, sofern diese sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (ständige Rechtsprechung des BGH z.B. BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
    Der Begriff der Handelsüblichkeit deckt nicht nur eine bereits bestehende Übung, sondern umfaßt auch Fortentwicklungen, sofern diese sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (ständige Rechtsprechung des BGH z.B. BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73

    Verpackungsmittel als "Zugabe" - Zulässigkeit von im Warenverkehr verwendete

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
    Umfang, Art und Auswirkung eines Zweitnutzens gehören, wie in Rechtsprechung und Literatur unstreitig, durchaus zu den Umständen, die im Rahmen einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung sein können (vgl. die Zusammenstellung in BGH GRUR 1975, 199, 200 re.Sp. - Senfhenkelglas).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Anmeldung für eine Preisbindung -

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
    Daß es bei dieser Beurteilung unterstellt hat, die Schale stelle an sich eine Zugabe i.S. des § 1 Abs. 1 ZugabeVO dar, ist kein Rechtsfehler (vgl. BGH GRUR 1968, 53, 55 - Probetube).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

    Eine gleiche Schale als Verpackungsmittel für Kaffee war Gegenstand des Rechtsstreits in der Parallelsache I ZR 85/74.

    Denn dann fehlt es an einem den Anschein des Verschleierungszweckes verdrängenden anderen einsichtigen Grund zur Forderung und Bemessung eines Entgelts, Die Beklagte hat schließlich, wie in dem Parallelverfahren I ZR 85/74 - Plastikschüssel - unstreitig, zu einem anderen Zeitpunkt die gleiche Schale, ebenso wie hier als Verpackungsmittel verwendet, ohne dafür etwas zu berechnen.

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